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Roundup Unkrautfrei TOTAL Konzentrat, 270 ml

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EAN 4062700832417

Roundup Unkrautfrei TOTAL Konzentrat, 270 ml

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]

Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizungen.
H412 - Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Sicherheitshinweise:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll,
gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden! Vor Verwendung stets Etikett und
Produktinformationen lesen!
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten!

Roundup® Unkrautfrei Total Konzentrat ist ein Unkrautbekämpfungsmittel mit
Blattkontaktwirkung zur Behandlung unerwünschter Vegetation. Das Konzertrat kann gegen
zweiblättrige Unkräuter eingesetzt werden. Sichtbare Wirkungen können nach 1-3
Stunden festgestellt. Das Unkrautbekämpfungsmittel ist biologisch abbaubar und
Mikroorganismen zersetzt den Wirkstoff im Boden. Es ist nicht bienengefährlich und nicht
zur Anwendung im Rasen geeignet.

Anwendung:
für: Freiland, unbefestigte Gartenwege, Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, unter Bäumen
und Sträuchern
gegen: Einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Eigenschaften:

Konzentrat zur verdünnten Anwendung gegen Unkraut
Super-Konzentrat: bei flächiger Anwendung bis zu 217 m2 mit 500 ml
Sichtbarer Effekt nach 1-3 Stunden
Säen und Nachpflanzen von Zierpflanzen bereits einen Tag nach der Anwendung möglich
Kinder und Haustiere können nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder auf die
behandelte Fläche
Biologisch abbaubar: Mikroorganismen zersetzen den Wirkstoff im Boden
Nicht bienengefährlich
Gebrauchsanweisung:

Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die
Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem
Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten.
Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Nur bei Windstille in den frühen
Morgen- und Abendstunden ausbringen. Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur
und Vegetationsperiode. Aufwandmenge: 2,3 ml/m² in maximal 30
ml/m² Wasser (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²) Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe:
Dosierungsbeispiel gegen Unkraut: Für ca. einen Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m²)
76 ml Produktkonzentrat in das Spritzbehältnis füllen. Danach den
Dosierbecher mit klarem Wasser befüllen und dieses Spülwasser in den Spritzbehälter geben.
Anschließend mit der restlichen fehlenden Wassermenge auf einen Liter auffüllen.
Reinigung des Sprühgerätes: Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit
Wasser dreimal nacheinander durchspülen, die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des
Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgeräts ausbringen. Keine Anwendung,
wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Die
Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der
zuständigen Behörde zulässig.

Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten
Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof-
und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen
veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in
Nachbarschaft von Oberflächengewässern, ausgenommen nur gelegentlich
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss
mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem
Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden.: 10 m. Etwaige Anwendungsflüssigkeiten,
Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/ oder dessen Behälter
nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern.)
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