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Rosen-Pilzfrei Saprol 250ml CF

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EAN 4062700034972
Bestellnr. 119947

Rosen-Pilzfrei Saprol 250ml CF

Vollsystemisches Mittel gegen die drei typischen Rosenkrankheiten Rost, Echter Mehltau und Sternrußtau
Heilende Eigenschaften zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten
Vollsystemische Wirkung
gute Pflanzenverträglichkeit
Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:

9,72 g/l (1,02 Gew.%) Triticonazol
Zulassungs-/Registrierungsnummer: 004582-00
Kennzeichnungselemente

Gefahrenpiktogramme:

GHS 09 Umweltgefährlich



Gefahrenhinweise:

H411        Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P103         Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P102         Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101         Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401        Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Weitere Produkteigenschaften:

Anwendung:

Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn frühzeitig behandelt und regelmäßige Spritzfolgen eingehalten werden. Wichtig ist eine vollständige Benetzung der Blattmasse mit der Spritzbrühe. Die Spitzbrühe gleichmäßig auf den Pflanzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen. Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.
Anwendungszeitraum:

März - September
Hinweise nach CLP-Verordung:

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
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