Neudorff Neudorff Sugan Rattenköder Pads 400g

Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten. Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können. Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten.
Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Neudorff Neudorff Sugan Rattenköder Pads 400g
Hochattraktiver Spezialköder gegen Ratten.
Der Köder wirkt zuverlässig und wird durch die attraktive Köderform schnell angenommen.
Optimal für den Innen- und Außenbereich.
Die praktische Darreichungsform ist äußerst ergiebig. .
Wirkweise
Der gebrauchsfertige Portionsköder mit Langzeitwirkung enthält den Wirkstoff Coumatetralyl, ein sogenanntes Antikoagulans (Blutgerinnungshemmer). Die Schadnager nehmen den Köder über mehrere Tage mit der Nahrung auf (Fraßgift) und sterben nach 4 – 10 Tagen an inneren Blutungen. Die Zeitspanne zwischen der Köderaufnahme und dem Behandlungserfolg hängt von der aufgenommenen Ködermenge ab und beugt Misstrauen der Nager bei der Köderaufnahme vor.
Anwendung
Anwendungsgebiete: In und an Gebäuden einsetzbar.
200 g (entspricht 20 Beutel) pro Köderstelle.
ausschließlich verdeckte Auslegung in gesicherten Köderstationen!
Vor dem Gebrauch alle Produktinformationen lesen und befolgen (s. Downloadbereich)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Technische Daten
Wirkstoffe: Coumatetralyl 27 mg/kg (0,0027 %)
Biozid-Zul.-Nr.: DE-0015601-14
Informationen für das Abgabegespräch Ratten- u. Mäuseköder
1. Mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko
Präventive Maßnahmen:
Prinzipiell gilt: Schadnager siedeln sich nur dort an, wo es auch Lebensgrundlagen für sie gibt. Das sind einerseits Nistgelegenheiten und andererseits Futter.
Nistmöglichkeiten entstehen vor allem für Ratten auf verwilderten Grundstücken, auf denen sich Gerümpel und Abfall befinden. Unbewohnte ältere Gebäudeteile, undichte Kellerfenster, schadhafte Abflussrohre etc. bieten Nagetieren Möglichkeiten, in Gebäude einzudringen.
Nahrung finden Nager in der Umgebung des Menschen auf verschiedene Weise. Vorbeugende Maßnahmen sind:
Lebensmittel und Tierfutter unzugänglich und in geschlossenen Behältern aufbewahren.
Hygiene der Abfallbeseitigung beachten. Mülltonnen regelmäßig leeren, geschlossene Behälter und Komposter verwenden.
Keine Essensreste auf offenen Komposthaufen entsorgen, Essensreste in Biotonne oder geschlossene Kompostbehälter geben.
Essensreste auch nicht über das Abwasser entsorgen.
Keine Futterreste bei Haustieren belassen.
Tauben-, Sing- und Wasservögel nicht übermäßig füttern, da überschüssiges Futter Schadnager anlockt.
Alternative Maßnahmen mit geringem Risiko:
Eine häufig als Alternative zum Gifteinsatz angewendete Maßnahme bei Schadnagerbefall ist das Aufstellen von Fallen. Hierbei muss unbedingt der Tierschutz beachtet werden: so sind nur Schlag- oder Lebendfallen zulässig. Der Einsatz von Klebefallen gegen Nager ist aus Tierschutzgründen in Deutschland nicht legal.
Beim Einsatz von Lebendfallen ist zu beachten, dass diese mindestens all 8 Stunden kontrolliert werden (Tierschutz!). Das Aussetzen eines gefangenen Nagers muss in ausreichendem Abstand zum Fangort erfolgen, da es sonst zu einer sofortigen Wiederbesiedlung kommt. In der Regel wird ein ausgesetztes Tier verhungern (in der kalten Jahreszeit auch erfrieren) oder ein anderes Habitat befallen – womit das Nagetierproblem lediglich verlagert, aber nicht gelöst wird.
Prinzipiell lassen sich sowohl Haus- als auch Wanderratten nur sehr schwer mit Fallen fangen. Der Einsatz von Fallen bei einem kleineren Hausmausbefall hingegen kann durchaus eine giftfreie alternative Bekämpfungsmethode sein. Schlagfallen sollten in den Laufwegen der Mäuse aufgestellt werden. Geeignete Köder sind beispielsweise Erdnussbutter oder Nuss-Nougat-Creme.
In Bau- und Elektronikmärkten werden zahlreiche Geräte angeboten, die durch Erzeugung von Ultraschall Ratten und Mäuse vertreiben sollen. Ein wissenschaftlicher Nachweis der Gebrauchstauglichkeit konnte bislang jedoch nicht erbracht werden (siehe auch I. Iglisch und H. Ising (1989). Was leisten Ultraschallgeräte? Vertreibung, Abwehr und Tötung von Wanderratten und Hausmäusen. DpS 37(5) 106-115.)
Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass sogenannte giftfreie Mittel auf der Basis von Zellulose (z.B. Corn Cob; pulverisierte Maisspindel) oder Gips wirkungslos sind.
2. Bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung, insbesondere über Verbote und Beschränkungen
-Vorportionierte und auslege fertige Rattenköder für die praktische Anwendung in einer Köderbox. Die anwendungsfertigen Portionsköder müssen stets in einer dafür vorgesehenen Köderbox fixiert und ausgebracht werden.
-Sichere und zuverlässige Wirkung gegen Ratten dank eines bewährten Wirkstoffs. Der Köder wird von den Ratten über Fraß aufgenommen und wirkt innerhalb weniger Tage. Gefressene Rattenköder sollten regelmäßig durch neue ersetzt werden bis alle Ratten bekämpft sind.
-Das Rattengift wirkt zuverlässig gegen Ratten im Haus oder um Gebäude und ist für nicht berufsmäßige Verwender zugelassen.
-Dank des Bitterstoffs Bitrex wird eine versehentliche Aufnahme durch Kinder oder Haustiere verhindert.
Ratten, in und ums Gebäude: 200 g (entspricht 20 Beuteln) pro Köderstelle. Falls mehr als eine Köderstelle notwendig ist, Köderboxen im Abstand von 5 bis 20 m aufstellen.
Papierbeutel um die einzelnen Portionen nicht öffnen oder entfernen. Portionsbeutel in den Köderstationen/ -boxen gegen Verschleppen sichern/befestigen. Nur verdeckte Auslegung in manipulationssicheren, gesicherten Köderstationen. Köderstationen zwischen den Anwendungen nicht reinigen. Köderstationen in vor Überschwemmung und Unwetter geschützten Bereichen aufstellen. In den Stationen durch Wasser beschädigte oder durch Schmutz verunreinigte Köder ersetzen. Köderstationen dürfen nur für Rodentizide verwendet werden. Das Produkt nicht direkt in die Erde (z. B. in Nagetierbaue oder -löcher) einbringen. Nagetiere können Krankheiten übertragen (z. B. Leptospirose). Tote Nagetiere nicht mit bloßen Händen berühren. Bei der Entsorgung geeignete Schutzhandschuhe tragen oder Werkzeuge, wie etwa Zangen, verwenden.
2. Mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundene Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen
##forcenewline##Rodentizide stellen als giftige oder gesundheitsschädliche Substanzen ein prinzipielles Risiko der Vergiftung für den Menschen dar. Der Anwender hat sich daher unbedingt nach den Vorgaben auf der Verpackung zu richten. Rodentizide sind häufig mit Warnfarben (z.B. blaue Einfärbung) und Bitterstoffen ausgerüstet, um eine unbeabsichtigte Einnahme durch Menschen auszuschließen. Zudem müssen Rodentizide in Köderstationen ausgebracht werden, so dass Kindern und Haustieren kein Zugang zum Köder möglich ist.
3. Notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens
-Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
-Verunreinigten Bereich lüften. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den
Zutritt verbieten.
-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
4. Sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung
Die durch Rodentizide getöteten Nagetiere sind nach Möglichkeit einzusammeln und der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen, um Sekundärvergiftungen von Nichtzielorganismen zu vermeiden. Köderreste sind ebenfalls einzusammeln und zusammen mit möglichen Resten in der Verkaufsverpackung über die kommunale Schadstoffsammlung zu entsorgen. Nicht im Hausmüll oder anderweitig entsorgen.
Entsorgen Sie leere Verpackungen und Behälter über das vorgegebene Entsorgungssystem (z.B. Grüner Punkt).
Bringen Sie unbrauchbare Mittel zur kommunalen Sammelstelle für gefährlichen Abfall. Sie erhalten die Adressen bei Ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung.
Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten.
Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können.
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