Neudorff Neudorff Sugan Rattenköder Pad 200g

Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten. Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können. Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten. Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können. Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Neudorff Neudorff Sugan Rattenköder Pad 200g
Die Sugan RattenKöder Pads enthalten den Blutgerinnungshemmstoff Coumatetralyl. Die
Ratten nehmen den Köder mit der Nahrung über einige Tage auf. Die Zeitspanne zwischen der
Köderaufnahme und dem Behandlungserfolg hängt von der
aufgenommenen Ködermenge ab und beugt Misstrauen der Nager bei der Köderaufnahme vor.
Nach 4 bis 6 Tagen verenden die Nagetiere. Die Köder enthalten Bitterstoffe gegen
versehentliche Aufnahme.
Extra-Tipp:
Ratten- und Mäuseköder dürfen nicht offen ausgelegt werden. Sie sind in gesicherten
Köderverstecken so auszulegen, dass die Mittel für Kinder, Haustiere und Vögel
unzugänglich sind.
Berühren Sie die Köder-Beutel und die Sugan RattenKöderBox ausschließlich mit Handschuhen,
um Menschengeruch zu vermeiden.
Anwendung
Vorbereitung:
Vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nicht-chemischer Methoden der
Nagetierbekämpfung (z. B. Fallen) prüfen. Vor allem bei der Bekämpfung von Mäusen,
Wühlmäusen und vereinzelt auftretenden Ratten sind Fallen dem Einsatz von
Biozidprodukten vorzuziehen. Der Einsatz von Bioziden ist das letzte Mittel der Wahl und
sollte immer auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Die bevorzugten
Aufenthaltsorte der Nager (Laufwege, Nistplätze, Fressplätze) in und um Gebäude z.B.
anhand von Nage- und Kotspuren oder durch das Auslegen von kleinen Mengen giftfreien
Köders (z.B. Haferflocken) feststellen. Die Reste der giftfreien Köder vor Beginn der
eigentlichen Bekämpfung wieder entfernen. Für Nagetiere leicht erreichbare
Nahrungsquellen (z. B. verschüttetes Getreide oder Lebensmittelabfälle) möglichst
entfernen. Davon abgesehen die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da
dies die Nager stört und die Köderannahme erschwert. Vor der
Bekämpfungsmaßnahme alle Nutzer der Räumlichkeiten und Gebäude sowie deren Umgebung, in
denen Giftköder ausgelegt werden, über die Vergiftungsgefahr für Menschen und Haus- und
Wildtiere und über die Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung, des
Verschüttens des Köders oder des Findens von toten Nagern zu ergreifen sind, informieren.
Private Verwender: Es wird empfohlen, Einweg-Latexhandschuhe oder ähnliche Handschuhe, z.
B. Handschuhe aus Nitrilkautschuk, (min. 0,40 mm, EN 388/EN 374,
Kategorie III), zu tragen. Auf jeden Fall nach der Handhabung sofort die Hände waschen.
Anwendung & Dosierung:
Ratten, in und um Gebäude: 200 g (entspricht 20 Beutel) pro Köderstelle. Vor dem Gebrauch
alle Produktinformationen sowie alle Informationen, die während des Kaufs übermittelt
werden, lesen und befolgen. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir
nicht. Ausschließlich verdeckte Auslegung in gesicherten Köderstationen. Das Auslegen von
Ködern ohne Köderstation stellt eine hohe Vergiftungsgefahr für Menschen und Haus- und
Wildtiere dar! Um ein Verschleppen des Köders zu verhindern, diesen gut in
der Köderbox fixieren, damit die Ratte den Köder vernünftig aufnimmt. Wenn mehr als eine
Köderstation benötigt wird, sollte der minimale Abstand zwischen den Köderstationen 5 -
20 m betragen. Papierbeutel um die einzelnen Portionen nicht öffnen oder
entfernen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 27 mg/kg (0,0027 %) Coumatetralyl
Biozid Reg.-Nr.: DE-0015601-14
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Informationen für das Abgabegespräch Ratten- u. Mäuseköder
1. Mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko
Präventive Maßnahmen:
Prinzipiell gilt: Schadnager siedeln sich nur dort an, wo es auch Lebensgrundlagen für sie gibt. Das sind einerseits Nistgelegenheiten und andererseits Futter.
Nistmöglichkeiten entstehen vor allem für Ratten auf verwilderten Grundstücken, auf denen sich Gerümpel und Abfall befinden. Unbewohnte ältere Gebäudeteile, undichte Kellerfenster, schadhafte Abflussrohre etc. bieten Nagetieren Möglichkeiten, in Gebäude einzudringen.
Nahrung finden Nager in der Umgebung des Menschen auf verschiedene Weise. Vorbeugende Maßnahmen sind:
Lebensmittel und Tierfutter unzugänglich und in geschlossenen Behältern aufbewahren.
Hygiene der Abfallbeseitigung beachten. Mülltonnen regelmäßig leeren, geschlossene Behälter und Komposter verwenden.
Keine Essensreste auf offenen Komposthaufen entsorgen, Essensreste in Biotonne oder geschlossene Kompostbehälter geben.
Essensreste auch nicht über das Abwasser entsorgen.
Keine Futterreste bei Haustieren belassen.
Tauben-, Sing- und Wasservögel nicht übermäßig füttern, da überschüssiges Futter Schadnager anlockt.
Alternative Maßnahmen mit geringem Risiko:
Eine häufig als Alternative zum Gifteinsatz angewendete Maßnahme bei Schadnagerbefall ist das Aufstellen von Fallen. Hierbei muss unbedingt der Tierschutz beachtet werden: so sind nur Schlag- oder Lebendfallen zulässig. Der Einsatz von Klebefallen gegen Nager ist aus Tierschutzgründen in Deutschland nicht legal.
Beim Einsatz von Lebendfallen ist zu beachten, dass diese mindestens all 8 Stunden kontrolliert werden (Tierschutz!). Das Aussetzen eines gefangenen Nagers muss in ausreichendem Abstand zum Fangort erfolgen, da es sonst zu einer sofortigen Wiederbesiedlung kommt. In der Regel wird ein ausgesetztes Tier verhungern (in der kalten Jahreszeit auch erfrieren) oder ein anderes Habitat befallen – womit das Nagetierproblem lediglich verlagert, aber nicht gelöst wird.
Prinzipiell lassen sich sowohl Haus- als auch Wanderratten nur sehr schwer mit Fallen fangen. Der Einsatz von Fallen bei einem kleineren Hausmausbefall hingegen kann durchaus eine giftfreie alternative Bekämpfungsmethode sein. Schlagfallen sollten in den Laufwegen der Mäuse aufgestellt werden. Geeignete Köder sind beispielsweise Erdnussbutter oder Nuss-Nougat-Creme.
In Bau- und Elektronikmärkten werden zahlreiche Geräte angeboten, die durch Erzeugung von Ultraschall Ratten und Mäuse vertreiben sollen. Ein wissenschaftlicher Nachweis der Gebrauchstauglichkeit konnte bislang jedoch nicht erbracht werden (siehe auch I. Iglisch und H. Ising (1989). Was leisten Ultraschallgeräte? Vertreibung, Abwehr und Tötung von Wanderratten und Hausmäusen. DpS 37(5) 106-115.)
Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass sogenannte giftfreie Mittel auf der Basis von Zellulose (z.B. Corn Cob; pulverisierte Maisspindel) oder Gips wirkungslos sind.
2. Bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung, insbesondere über Verbote und Beschränkungen
-Vorportionierte und auslege fertige Rattenköder für die praktische Anwendung in einer Köderbox. Die anwendungsfertigen Portionsköder müssen stets in einer dafür vorgesehenen Köderbox fixiert und ausgebracht werden.
-Sichere und zuverlässige Wirkung gegen Ratten dank eines bewährten Wirkstoffs. Der Köder wird von den Ratten über Fraß aufgenommen und wirkt innerhalb weniger Tage. Gefressene Rattenköder sollten regelmäßig durch neue ersetzt werden bis alle Ratten bekämpft sind.
-Das Rattengift wirkt zuverlässig gegen Ratten im Haus oder um Gebäude und ist für nicht berufsmäßige Verwender zugelassen.
-Dank des Bitterstoffs Bitrex wird eine versehentliche Aufnahme durch Kinder oder Haustiere verhindert.
Ratten, in und ums Gebäude: 200 g (entspricht 20 Beuteln) pro Köderstelle. Falls mehr als eine Köderstelle notwendig ist, Köderboxen im Abstand von 5 bis 20 m aufstellen.
Papierbeutel um die einzelnen Portionen nicht öffnen oder entfernen. Portionsbeutel in den Köderstationen/ -boxen gegen Verschleppen sichern/befestigen. Nur verdeckte Auslegung in manipulationssicheren, gesicherten Köderstationen. Köderstationen zwischen den Anwendungen nicht reinigen. Köderstationen in vor Überschwemmung und Unwetter geschützten Bereichen aufstellen. In den Stationen durch Wasser beschädigte oder durch Schmutz verunreinigte Köder ersetzen. Köderstationen dürfen nur für Rodentizide verwendet werden. Das Produkt nicht direkt in die Erde (z. B. in Nagetierbaue oder -löcher) einbringen. Nagetiere können Krankheiten übertragen (z. B. Leptospirose). Tote Nagetiere nicht mit bloßen Händen berühren. Bei der Entsorgung geeignete Schutzhandschuhe tragen oder Werkzeuge, wie etwa Zangen, verwenden.
2. Mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundene Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen
##forcenewline##Rodentizide stellen als giftige oder gesundheitsschädliche Substanzen ein prinzipielles Risiko der Vergiftung für den Menschen dar. Der Anwender hat sich daher unbedingt nach den Vorgaben auf der Verpackung zu richten. Rodentizide sind häufig mit Warnfarben (z.B. blaue Einfärbung) und Bitterstoffen ausgerüstet, um eine unbeabsichtigte Einnahme durch Menschen auszuschließen. Zudem müssen Rodentizide in Köderstationen ausgebracht werden, so dass Kindern und Haustieren kein Zugang zum Köder möglich ist.
3. Notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens
-Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
-Verunreinigten Bereich lüften. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den
Zutritt verbieten.
-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
4. Sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung
Die durch Rodentizide getöteten Nagetiere sind nach Möglichkeit einzusammeln und der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen, um Sekundärvergiftungen von Nichtzielorganismen zu vermeiden. Köderreste sind ebenfalls einzusammeln und zusammen mit möglichen Resten in der Verkaufsverpackung über die kommunale Schadstoffsammlung zu entsorgen. Nicht im Hausmüll oder anderweitig entsorgen.
Entsorgen Sie leere Verpackungen und Behälter über das vorgegebene Entsorgungssystem (z.B. Grüner Punkt).
Bringen Sie unbrauchbare Mittel zur kommunalen Sammelstelle für gefährlichen Abfall. Sie erhalten die Adressen bei Ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung.
Ratten nehmen den Köder mit der Nahrung über einige Tage auf. Die Zeitspanne zwischen der
Köderaufnahme und dem Behandlungserfolg hängt von der
aufgenommenen Ködermenge ab und beugt Misstrauen der Nager bei der Köderaufnahme vor.
Nach 4 bis 6 Tagen verenden die Nagetiere. Die Köder enthalten Bitterstoffe gegen
versehentliche Aufnahme.
Extra-Tipp:
Ratten- und Mäuseköder dürfen nicht offen ausgelegt werden. Sie sind in gesicherten
Köderverstecken so auszulegen, dass die Mittel für Kinder, Haustiere und Vögel
unzugänglich sind.
Berühren Sie die Köder-Beutel und die Sugan RattenKöderBox ausschließlich mit Handschuhen,
um Menschengeruch zu vermeiden.
Anwendung
Vorbereitung:
Vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nicht-chemischer Methoden der
Nagetierbekämpfung (z. B. Fallen) prüfen. Vor allem bei der Bekämpfung von Mäusen,
Wühlmäusen und vereinzelt auftretenden Ratten sind Fallen dem Einsatz von
Biozidprodukten vorzuziehen. Der Einsatz von Bioziden ist das letzte Mittel der Wahl und
sollte immer auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Die bevorzugten
Aufenthaltsorte der Nager (Laufwege, Nistplätze, Fressplätze) in und um Gebäude z.B.
anhand von Nage- und Kotspuren oder durch das Auslegen von kleinen Mengen giftfreien
Köders (z.B. Haferflocken) feststellen. Die Reste der giftfreien Köder vor Beginn der
eigentlichen Bekämpfung wieder entfernen. Für Nagetiere leicht erreichbare
Nahrungsquellen (z. B. verschüttetes Getreide oder Lebensmittelabfälle) möglichst
entfernen. Davon abgesehen die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da
dies die Nager stört und die Köderannahme erschwert. Vor der
Bekämpfungsmaßnahme alle Nutzer der Räumlichkeiten und Gebäude sowie deren Umgebung, in
denen Giftköder ausgelegt werden, über die Vergiftungsgefahr für Menschen und Haus- und
Wildtiere und über die Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung, des
Verschüttens des Köders oder des Findens von toten Nagern zu ergreifen sind, informieren.
Private Verwender: Es wird empfohlen, Einweg-Latexhandschuhe oder ähnliche Handschuhe, z.
B. Handschuhe aus Nitrilkautschuk, (min. 0,40 mm, EN 388/EN 374,
Kategorie III), zu tragen. Auf jeden Fall nach der Handhabung sofort die Hände waschen.
Anwendung & Dosierung:
Ratten, in und um Gebäude: 200 g (entspricht 20 Beutel) pro Köderstelle. Vor dem Gebrauch
alle Produktinformationen sowie alle Informationen, die während des Kaufs übermittelt
werden, lesen und befolgen. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir
nicht. Ausschließlich verdeckte Auslegung in gesicherten Köderstationen. Das Auslegen von
Ködern ohne Köderstation stellt eine hohe Vergiftungsgefahr für Menschen und Haus- und
Wildtiere dar! Um ein Verschleppen des Köders zu verhindern, diesen gut in
der Köderbox fixieren, damit die Ratte den Köder vernünftig aufnimmt. Wenn mehr als eine
Köderstation benötigt wird, sollte der minimale Abstand zwischen den Köderstationen 5 -
20 m betragen. Papierbeutel um die einzelnen Portionen nicht öffnen oder
entfernen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Wirkstoff: 27 mg/kg (0,0027 %) Coumatetralyl
Biozid Reg.-Nr.: DE-0015601-14
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Informationen für das Abgabegespräch Ratten- u. Mäuseköder
1. Mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko
Präventive Maßnahmen:
Prinzipiell gilt: Schadnager siedeln sich nur dort an, wo es auch Lebensgrundlagen für sie gibt. Das sind einerseits Nistgelegenheiten und andererseits Futter.
Nistmöglichkeiten entstehen vor allem für Ratten auf verwilderten Grundstücken, auf denen sich Gerümpel und Abfall befinden. Unbewohnte ältere Gebäudeteile, undichte Kellerfenster, schadhafte Abflussrohre etc. bieten Nagetieren Möglichkeiten, in Gebäude einzudringen.
Nahrung finden Nager in der Umgebung des Menschen auf verschiedene Weise. Vorbeugende Maßnahmen sind:
Lebensmittel und Tierfutter unzugänglich und in geschlossenen Behältern aufbewahren.
Hygiene der Abfallbeseitigung beachten. Mülltonnen regelmäßig leeren, geschlossene Behälter und Komposter verwenden.
Keine Essensreste auf offenen Komposthaufen entsorgen, Essensreste in Biotonne oder geschlossene Kompostbehälter geben.
Essensreste auch nicht über das Abwasser entsorgen.
Keine Futterreste bei Haustieren belassen.
Tauben-, Sing- und Wasservögel nicht übermäßig füttern, da überschüssiges Futter Schadnager anlockt.
Alternative Maßnahmen mit geringem Risiko:
Eine häufig als Alternative zum Gifteinsatz angewendete Maßnahme bei Schadnagerbefall ist das Aufstellen von Fallen. Hierbei muss unbedingt der Tierschutz beachtet werden: so sind nur Schlag- oder Lebendfallen zulässig. Der Einsatz von Klebefallen gegen Nager ist aus Tierschutzgründen in Deutschland nicht legal.
Beim Einsatz von Lebendfallen ist zu beachten, dass diese mindestens all 8 Stunden kontrolliert werden (Tierschutz!). Das Aussetzen eines gefangenen Nagers muss in ausreichendem Abstand zum Fangort erfolgen, da es sonst zu einer sofortigen Wiederbesiedlung kommt. In der Regel wird ein ausgesetztes Tier verhungern (in der kalten Jahreszeit auch erfrieren) oder ein anderes Habitat befallen – womit das Nagetierproblem lediglich verlagert, aber nicht gelöst wird.
Prinzipiell lassen sich sowohl Haus- als auch Wanderratten nur sehr schwer mit Fallen fangen. Der Einsatz von Fallen bei einem kleineren Hausmausbefall hingegen kann durchaus eine giftfreie alternative Bekämpfungsmethode sein. Schlagfallen sollten in den Laufwegen der Mäuse aufgestellt werden. Geeignete Köder sind beispielsweise Erdnussbutter oder Nuss-Nougat-Creme.
In Bau- und Elektronikmärkten werden zahlreiche Geräte angeboten, die durch Erzeugung von Ultraschall Ratten und Mäuse vertreiben sollen. Ein wissenschaftlicher Nachweis der Gebrauchstauglichkeit konnte bislang jedoch nicht erbracht werden (siehe auch I. Iglisch und H. Ising (1989). Was leisten Ultraschallgeräte? Vertreibung, Abwehr und Tötung von Wanderratten und Hausmäusen. DpS 37(5) 106-115.)
Untersuchungen des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass sogenannte giftfreie Mittel auf der Basis von Zellulose (z.B. Corn Cob; pulverisierte Maisspindel) oder Gips wirkungslos sind.
2. Bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung, insbesondere über Verbote und Beschränkungen
-Vorportionierte und auslege fertige Rattenköder für die praktische Anwendung in einer Köderbox. Die anwendungsfertigen Portionsköder müssen stets in einer dafür vorgesehenen Köderbox fixiert und ausgebracht werden.
-Sichere und zuverlässige Wirkung gegen Ratten dank eines bewährten Wirkstoffs. Der Köder wird von den Ratten über Fraß aufgenommen und wirkt innerhalb weniger Tage. Gefressene Rattenköder sollten regelmäßig durch neue ersetzt werden bis alle Ratten bekämpft sind.
-Das Rattengift wirkt zuverlässig gegen Ratten im Haus oder um Gebäude und ist für nicht berufsmäßige Verwender zugelassen.
-Dank des Bitterstoffs Bitrex wird eine versehentliche Aufnahme durch Kinder oder Haustiere verhindert.
Ratten, in und ums Gebäude: 200 g (entspricht 20 Beuteln) pro Köderstelle. Falls mehr als eine Köderstelle notwendig ist, Köderboxen im Abstand von 5 bis 20 m aufstellen.
Papierbeutel um die einzelnen Portionen nicht öffnen oder entfernen. Portionsbeutel in den Köderstationen/ -boxen gegen Verschleppen sichern/befestigen. Nur verdeckte Auslegung in manipulationssicheren, gesicherten Köderstationen. Köderstationen zwischen den Anwendungen nicht reinigen. Köderstationen in vor Überschwemmung und Unwetter geschützten Bereichen aufstellen. In den Stationen durch Wasser beschädigte oder durch Schmutz verunreinigte Köder ersetzen. Köderstationen dürfen nur für Rodentizide verwendet werden. Das Produkt nicht direkt in die Erde (z. B. in Nagetierbaue oder -löcher) einbringen. Nagetiere können Krankheiten übertragen (z. B. Leptospirose). Tote Nagetiere nicht mit bloßen Händen berühren. Bei der Entsorgung geeignete Schutzhandschuhe tragen oder Werkzeuge, wie etwa Zangen, verwenden.
2. Mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundene Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen
##forcenewline##Rodentizide stellen als giftige oder gesundheitsschädliche Substanzen ein prinzipielles Risiko der Vergiftung für den Menschen dar. Der Anwender hat sich daher unbedingt nach den Vorgaben auf der Verpackung zu richten. Rodentizide sind häufig mit Warnfarben (z.B. blaue Einfärbung) und Bitterstoffen ausgerüstet, um eine unbeabsichtigte Einnahme durch Menschen auszuschließen. Zudem müssen Rodentizide in Köderstationen ausgebracht werden, so dass Kindern und Haustieren kein Zugang zum Köder möglich ist.
3. Notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens
-Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
-Verunreinigten Bereich lüften. Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den
Zutritt verbieten.
-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Eindringen in den Untergrund vermeiden.
4. Sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung
Die durch Rodentizide getöteten Nagetiere sind nach Möglichkeit einzusammeln und der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen, um Sekundärvergiftungen von Nichtzielorganismen zu vermeiden. Köderreste sind ebenfalls einzusammeln und zusammen mit möglichen Resten in der Verkaufsverpackung über die kommunale Schadstoffsammlung zu entsorgen. Nicht im Hausmüll oder anderweitig entsorgen.
Entsorgen Sie leere Verpackungen und Behälter über das vorgegebene Entsorgungssystem (z.B. Grüner Punkt).
Bringen Sie unbrauchbare Mittel zur kommunalen Sammelstelle für gefährlichen Abfall. Sie erhalten die Adressen bei Ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung.
Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten.
Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können.
Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.