Etisso Total Unkraut-frei ULTRA 250 ml

EAN 4013441402544
Bestellnr. 108152

Seit dem 01. Januar 2025 ist eine neue Durchführungsverordnung für den Kauf von Bioziden in Kraft getreten. Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich nach erfolgter Bestellung mit uns in Verbindung oder teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit, damit wir uns bei Ihnen melden können. Falls das Abgabegespräch nicht stattfindet, können wir Ihnen die Ware nicht übersenden und müssen Ihre Bestellung stornieren.
Etisso Total Unkraut-frei ULTRA 250 ml
ETISSO® Total Unkraut-frei ULTRA ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstroms in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wur-zeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
Anwendungszeitraum:
Frühjahr bis Herbst (max. 1 Anwendung pro Vegetationsperiode).
Einsatzgebiete/Aufwandmengen:
Anwendungsgebiete/-technik Aufwandmenge**
(jeweilige Gebinde-Skalierung beachten!)
Wege und Plätze (Nichtkulturland; während der Vegetationsperiode) (Einzelpflan-zenbehandlung, mit Dochtstreichgerät)* 10 ml in 330 ml Wasser für 10 m2. Anwendung wäh-rend der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Zierrasen; Vorbereitung zur Rasenneueinsaat (mit oder ohne nachfolgendem Um-bruch), d.h. Altrasen und Unkräuter werden vernichtet (Im Spritzverfahren; mit Spritzschirm)*** 10 ml in 250-1000 ml Wasser für 25 m2. Anwendung während der Vegetationsperiode, vor der Saat.
Unter Kernobst (ab Pflanzjahr) (Im Spritzverfahren; mit Spritzschirm) 10 ml in 200-800 ml Wasser für 20 m2. Anwendung während der Vegetationsperiode,
* Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebs-flächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
** Wir empfehlen, die jeweils angegebene größere Wassermenge einzusetzen.
*** Nur gültig für die Gebindegrößen 50 ml und 100 ml.
Nicht auf vorhandenen Rasenflächen verwenden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen,
da Schäden möglich.
Wirkstoff(e):
360 g/l (30,8 Gew.-%) Glyphosat
Zulassung gem. BVL
GP-044142-00/032
Anwendungszeitraum:
Frühjahr bis Herbst (max. 1 Anwendung pro Vegetationsperiode).
Einsatzgebiete/Aufwandmengen:
Anwendungsgebiete/-technik Aufwandmenge**
(jeweilige Gebinde-Skalierung beachten!)
Wege und Plätze (Nichtkulturland; während der Vegetationsperiode) (Einzelpflan-zenbehandlung, mit Dochtstreichgerät)* 10 ml in 330 ml Wasser für 10 m2. Anwendung wäh-rend der Vegetationsperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Zierrasen; Vorbereitung zur Rasenneueinsaat (mit oder ohne nachfolgendem Um-bruch), d.h. Altrasen und Unkräuter werden vernichtet (Im Spritzverfahren; mit Spritzschirm)*** 10 ml in 250-1000 ml Wasser für 25 m2. Anwendung während der Vegetationsperiode, vor der Saat.
Unter Kernobst (ab Pflanzjahr) (Im Spritzverfahren; mit Spritzschirm) 10 ml in 200-800 ml Wasser für 20 m2. Anwendung während der Vegetationsperiode,
* Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebs-flächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
** Wir empfehlen, die jeweils angegebene größere Wassermenge einzusetzen.
*** Nur gültig für die Gebindegrößen 50 ml und 100 ml.
Nicht auf vorhandenen Rasenflächen verwenden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen,
da Schäden möglich.
Wirkstoff(e):
360 g/l (30,8 Gew.-%) Glyphosat
Zulassung gem. BVL
GP-044142-00/032
Hersteller
frunol delicia® GmbH
Dübener Straße 145
04509 Delitzsch